Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen von BIKE 4 PASSION

Diese Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Durdel & Brauns GbR, BIKE 4 PASSION (nachfolgend BIKE 4 PASSION genannt).

Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen gelten sowohl für den Abschluss eines Reisevertrages wie auch für den Abschluss einen Lehrgangsvertrages.

Teilnehmen kann jeder, der körperlich und geistig gesund ist und die in der Reisebeschreibung/Lehrgangsbeschreibung beschriebenen sportlichen Voraussetzungen erfüllt; darüber hinaus ist eine geeignete Ausrüstung mitzubringen. Auf allen Radtouren von BIKE 4 PASSION besteht Helmpflicht. Wir sind jederzeit berechtigt, Teilnehmer ganz oder teilweise von der Tour auszuschließen, falls Teilnehmer die notwendigen Voraussetzungen an Gesundheit und Ausrüstung auf erkennbare Art und Weise nicht erfüllen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises/Lehrgangspreises.

Mit Ihrer Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgt, bieten Sie den Abschluss des Reisevertrages/Lehrgangsvertrages zunächst unverbindlich an. Nach Anmeldung erhalten Sie von uns ein unverbindliches Angebot, verbunden mit der Bitte um eine Anzahlung. Mit geleisteter Anzahlung wird die Anmeldung verbindlich.

Der Anmelder übernimmt auch die Verpflichtungen für alle mitangemeldeten Teilnehmer, sofern er dies nicht gesondert ausschließt. Die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sind für alle Teilnehmer gültig.

Zum Abschluss des Reisevertrags/Lehrgangsvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn/Lehrgangsbeginn fällig.
Dieser Betrag erhöht sich ggf. um die Summe der Vermittlungsleistungen, die wir in Ihrem Auftrag für Sie reserviert/gebucht haben. Bei einer Flugbuchung über uns wird der Flugpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

Ohne die fristgemäße Zahlung des Vertragspreises besteht kein Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
Bei einer Anmeldung von weniger als 30 Tagen vor Reisebeginn/Lehrgangsbeginn ist der komplette Reisepreis/Lehrgangspreis sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter gemäß § 651a BGB eine Insolvenzversicherung abgeschlossen, die Kosten hierfür sind bereits im Reisepreis enthalten.  
Eine Zahlung aus dem Ausland erfolgt spesenfrei, d.h. alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Nach Erhalt der Restzahlung gehen Ihnen die Reiseunterlagen zu.

BIKE 4 PASSION verpflichtet sich, die beschriebenen Leistungen laut Reisebeschreibung/Lehrgangsbeschreibung zu erfüllen.

Sofern nicht Bestandteil des Reisevertrags/Lehrgangsvertrages sind auf Kundenwunsch gebuchte Flüge, Mieträder, etc. freiwillige Vermittlungsleistungen, auch verbundene Reiseleistungen genannt.Diese Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages/Lehrgangsvertrages und werden in gesonderten Rechnungen ausgewiesen. Bei Zahlungsabwicklung über den Veranstalter verpflichtet sich der Veranstalter gemäß § 651w BGB hierüber einen gesonderten Reisesicherungsschein zur Absicherung der Kundengelder auszustellen.   

Mit Buchung des Fluges entsteht zwischen der Fluggesellschaft und dem Kunden ein Vertragsverhältnis. BIKE 4 PASSION kann für Ansprüche, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, keine Haftung übernehmen.

Sofern nicht Bestandteil des Reisevertrags/Lehrgangsvertrages sind von uns reservierte Mieträder ebenfalls freiwillige Vermittlungsleistungen. Spätestens mit Übernahme des vermittelten Leihrades entsteht zwischen Ihnen und dem Radverleiher ein Mietvertrag. In diesen Fällen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Radverleihers. BIKE 4 PASSION kann für Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, keine Haftung übernehmen.

Siehe hierzu auch Punkt 8.b.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Änderungen gegenüber dem geplanten Reiseverlauf/Lehrgangsverlauf, wie Fahrtrouten oder Übernachtungen vorzunehmen, sofern dies aus organisatorischen-, sicherheitstechnischen- oder witterungsbedingten Gründen notwendig ist und die Änderungen den wesentlichen Charakter der Reise/des Lehrgangs nicht beeinträchtigen. Der Teilnehmer wird über die notwendigen Änderungen unverzüglich informiert.
Bei Änderungen, die den wesentlichen Charakter der Reise/Lehrgangs erheblich beeinträchtigen sind Sie berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag/Lehrgangsvertrag zurückzutreten oder an einer gleichwertigen Reise teilzunehmen.
Flugplanänderungen und Änderungen des Transportmittels sind möglich, sofern sie aus technischen- oder organisatorischen Gründen notwendig und für den Teilnehmer zumutbar sind.   

Wir behalten uns das Recht vor, Preiserhöhungen bis zum 28. Tag vor Reisebeginn durchzuführen, sofern die Gründe hierfür nicht beim Veranstalter liegen. Diese Gründe könnten z.B. eine Mehrwertsteuererhöhung, Wechselkursänderungen, neu eingeführte oder erhöhte Abgaben und Steuern oder nachträglich erhöhte Transportkosten, wie Treibstoffzuschläge sein.
Sollten die notwendigen Preiserhöhung 10% des Reisepreises/Lehrgangspreises übersteigen, sind Sie berechtigt innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung gebührenfrei vom Reisevertrag/Lehrgangsvertrag zurückzutreten. Bereits gezahlte Beträge werden Ihnen in diesem Fall in voller Höhe erstattet.

Der Veranstalter verpflichtet sich, die in der Buchungsbestätigung aufgeführte Unterbringung während der Reise in einem Einzel- oder Mehrbettzimmer zu gewährleisten. Sollte dies nicht gewährleitet sein, haben Sie Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, bzw. des gezahlten Zuschlags.
Gewählte Belegungen in einem 1/2 Doppelzimmer oder Mehrbettzimmern werden unter dem Vorbehalt bestätigt, dass sich mindestens ein weiterer Reisteilnehmer für diese Unterbringungsart entscheidet. Sollte dies nicht der Fall sein, so bieten wir Ihnen die Belegung in einem Einzelzimmer an. Dadurch entstehende, mögliche Mehrkosten werden von uns in Form des Einzelzimmerzuschlages in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt für Situationen, in denen der Reiseteilnehmer, der sich mit Ihnen ein Doppelzimmer oder Mehrbettzimmern teilen wollte, von der Reise zurücktritt oder die Reise abbricht. Eine Veränderung der Zimmerbelegung stellt kein außerordentliches Kündigungsrecht dar.

Sie können jederzeit schriftlich von der Reise oder von dem Lehrgang zurücktreten. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Veranstalter eingeht. 

Bei einem Rücktritt von einer Reise/einem Lehrgang mit Eigenanreise gelten folgende Stornierungsgebühren:
bis 43 Tage vor Reisebeginn 20%,
ab 42 Tage vor Reisebeginn 40%,
ab 29 Tage vor Reisebeginn 50%,
ab 21 Tage vor Reisebeginn 70%,
ab 7 Tage vor Reisebeginn 80%,

am Anreisetag, oder bei Nichterscheinen 90% des Reisebetrags/Lehrgangsbetrags.

Bei einem Rücktritt von einer Flugpauschalreise erhöht sich die Stornierungsgebühr um die zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich aufgewendeten Flugkosten in Höhe von 100%.

Durch den Rücktritt von der Reise/dem Lehrgang werden neben den unter Punkt 8.a genannten Stornierungskosten evtl. noch Stornierungskosten für in Auftrag gegeben Vermittlungsleistungen fällig.

Bei bereits erfolgter Flugbuchung erhöht sich die Stornierungsgebühr um die Kosten für die Stornierung des Fluges. Eventuelle Gutschriften für Steuern und Gebühren durch die Fluggesellschaft werden erstattet.

Bei bereits erfolgter Radreservierung und/oder reservierten Zusatzübernachtungen erhöht sich die Stornierungsgebühr um die Kosten für die Stornierung des Mietrades und/oder Zusatzübernachtungen. Ausschlaggebend für die Höhe der Stornierungskosten sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Radverleihers und/oder Hotels.

Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zur Abdeckung der unter Punkt 8. aufgeführten Kosten. Im Idealfall versichern Sie auch ihr Gepäck und ggf. ihr Fahrrad gegen Schäden aus Punkt13, Abs.5

Ein Abschluss bei unserem Partner, der ERGO Reiseversicherung AG, München ist jederzeit über uns möglich. Es gelten hierbei die Fristen der allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers. 

Wird die Mindestteilnehmerzahl lt. Reisebeschreibung/Lehrgangsbeschreibung nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn/Lehrgangsbeginn den Vertrag zu kündigen. Sie werden darüber frühestmöglich informiert und erhalten den bereits gezahlten Reisepreis erstattet.

Wenn ein Teilnehmer die Reise/den Lehrgang nachhaltig und trotz Ermahnung stört oder sich grob vertragswidrig verhält, kann der Veranstalter ihn von der Reise/dem Lehrgang ausschließen. In diesem Fall beschränkt sich eine Erstattung des Reisepreises/Lehrgangspreises lediglich auf nicht angefallenen Aufwendungen des Veranstalters.

Wird die Mindestteilnehmerzahl lt. Reisebeschreibung/Lehrgangsbeschreibung nicht erreicht, so ist der Veranstalter berechtigt, bis 7 Tage vor Reisebeginn/Lehrgangsbeginn den Vertrag zu kündigen. Sie werden darüber frühestmöglich informiert und erhalten den bereits gezahlten Reisepreis/Lehrgangspreis erstattet.

Wenn ein Teilnehmer die Reise/den Lehrgang nachhaltig und trotz Ermahnung stört oder sich grob vertragswidrig verhält, kann der Veranstalter ihn von der Reise/dem Lehrgang ausschließen. In diesem Fall beschränkt sich eine Erstattung des Reisepreises/Lehrgangspreises lediglich auf nicht angefallenen Aufwendungen des Veranstalters.

Wird die Reise/der Lehrgang infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Krankheiten) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen.
Dies gilt auch, wenn die Reise/der Lehrgang wegen äußerer Umstände (extreme Wetterverhältnisse, Rückkehr wegen Verletzung eines Teilnehmers oder des Reiseleiters usw.) nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss.
Wird der Vertrag von Seiten des Teilnehmers gekündigt, so kann der Veranstalter eine Entschädigung in Höhe der Stornokosten aus Punkt 7 für bereits erbrachte Leistungen verlangen.
Mehrkosten für eine eventuelle Rückbeförderung gehen zu Ihren Lasten.

Sollten die Leistungen des Veranstalters einen Mangel aufweisen, so sind Sie verpflichtet diesen Mangel unverzüglich dem Reiseleiter/Lehrgangsleiter mitzuteilen. Bei auftretenden Mängeln ist der Teilnehmer verpflichtet dahingehend mitzuwirken, dass der Schaden vermieden oder geringgehalten werden kann. Der Veranstalter verpflichtet sich in diesen Fällen für Abhilfe zu sorgen, sofern eine Abhilfe möglich ist und die Maßnahmen in einem verhältnismäßigen Aufwand stehen. Der Veranstalter ist berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten.

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen/Lehrgangsleistungen sind innerhalb von einem Monat nach Beendigung der Reise/des Lehrganges dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen. Diese Frist gilt auch bei bereits erfolgter Mängelanzeige während der Reise/des Lehrganges.

Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gemäß Vereinbarung, für eine sorgfältige Reiseplanung/Lehrgangsplanung und eine ordnungsgemäße Überwachung der Leistungsträger.

Radfahren ist eine Gefahrensportart, verbunden mit einer körperlichen Belastung. Sie sollten im Zweifelsfalle einen Arzt beurteilen lassen, ob Ihr Gesundheitszustand die Belastungen einer Radsportreise zulässt.

Jeder Teilnehmer muss sich den Risiken des Radfahrens bewusst sein, die auch durch eine sorgfältige Betreuung durch den Veranstalter nicht auszuschließen sind.

Wir haften nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung der jeweiligen Straßen- und Verkehrsvorschriften oder durch Nichtbeachtung der Weisungen des Reiseleiters entstehen.

Auf allen Radsportreisen beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden oder Unfälle haften wir nur, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns verursacht werden. Wir haften nicht für Schäden, die durch andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises begrenzt, sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters herbeigeführt wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen oder begrenzt, wenn die Haftung durch den vertraglichen Leistungsträger ebenfalls ausgeschlossen oder begrenzt ist.

Die Haftung beschränkt sich auf die jeweiligen orts- und landestypischen Vorschriften, die auf den Leistungsträger anzuwenden sind.

Für Schäden oder Diebstahl an Fahrrad oder Gepäck während der Reise oder des Transports können wir keine Haftung übernehmen, siehe auch Punkt 8.
Beinhaltet die Reise einen Rücktransport zum Startpunkt der Tour, so ist neben dem Personentransport die Mitnahme des Gepäcks und des Rads inklusive. Für Gepäck und Rad kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

Wir übernehmen keine Haftung für Leitungsmängel an Leistungen, die lediglich von uns vermittelt wurden, z.B. einem Verkehrsflug oder einem Mietrad.

Der Teilnehmer ist für das Mitführen der jeweils gültigen Dokumente und die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Durch Nichteinhaltung der Vorschriften entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Teilnehmers, auch wenn sich die Bestimmungen nachträglich geändert haben sollten.

Teilnehmern aus anderen Nationen empfehlen wir, sich über die gültigen Vorschriften des jeweiligen Reiselandes im Zweifelsfalle Auskünfte über das zuständige Konsulat einzuholen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Nach Reiseabschluss erhält der Teilnehmer Zugang zu einer Foto-Sammlung als Erinnerung an die Reise. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Verbreitung der Fotos und der evtl. Nutzung zu Werbezwecken durch den Veranstalter einverstanden, sofern er nicht ausdrücklich vor Reiseantritt widerspricht.

Neben der Reiseleistung bietet BIKE 4 PASSION optional Waren zum Kauf an. Diese Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei angebotenen Trikots, Hosen, Windwesten, etc. handelt es sich um Waren, die wir i.d.R. in der durch unsere Kunden angegebenen Menge und Größe bestellen.
BIKE 4 PASSION kann aus diesem Grunde leider kein Umtauschrecht einräumen. Ein möglicher Umtausch kann ausschließlich aus Kulanz erfolgen und ist von der aktuellen Verfügbarkeit des Artikels abhängig. Im Falle einer Kulanzregelung gehen Porto- und Versandkosten zu Lasten des Kunden.

Der Reiseteilnehmer kann BIKE 4 PASSION nur an dessen Sitz verklagen.

Durdel & Brauns GbR

BIKE 4 PASSION

Am Merrchen 27
53937 Schleiden